
Mit Recht zum Besitz wird die Einwendung bezeichnet, die der Besitzer gemäß § 986 BGB dem Herausgabeanspruch des Eigentümers entgegenhalten kann. Ein Recht zum Besitz kann sich aus jedem Rechtsverhältnis ergeben, das gegenüber dem Eigentümer besteht. Es gibt absolute und relative Rechte zum Besitz. Absolute Rechte, d.h. gegenüber jedermann ...
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